Veranstaltung: | LDK Thüringen 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 7 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | KV Weimar (dort beschlossen am: 25.10.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.11.2018, 11:16 |
V 01: Landesförderung beim Kauf von Lastenfahrrädern für die private und kleingewerbliche Nutzung durch den Freistaat Thüringen
Antragstext
Wir fordern, dass sich der Landesverband Thüringen bei der Landesregierung des
Freistaates Thüringen für die zeitnahe Realisierung eines niederschwelligen
Förderprogramms für den Erwerb von Lastenfahrrädern einsetzt, welches für alle
Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Thüringen offensteht. Gefördert werden sollen
auch Unternehmen sowie Einzelunternehmer*innen mit Geschäftssitz in Thüringen,
wenn sichergestellt ist, dass die geförderten Lastenfahrräder in Thüringen
eingesetzt werden. Die Förderung soll die Erwerbshürde für ein einfaches
Lastenfahrrad auf das Niveau eines soliden Alltagsfahrrades reduzieren.
Wünschenswert ist darüber hinaus die Erhöhung der Förderung, wenn zeitgleich ein
PKW stillgelegt wird.
Begründung
Lastenfahrräder sind eine praktikable und zeitnah nutzbare Chance für die Verkehrswende in Städten und Gemeinden sowie dem stadtnahen Raum. Durch die Verbindung von nachhaltigem Transportmittel und Transportkapazität erfüllen sie die Mobilitätsbedürfnisse viele Bürger*innen und Unternehmen, weswegen moderne Lastenräder ein enormes Potenzial zur Substitution von Kfz-Verkehr besitzen.
Der Boom der Cargo-Bikes bedient inzwischen sehr unterschiedliche Bedarfe und hat auch die Kosten für diese Transportmittel deutlich sinken lassen. Trotzdem sind für viele Bürger*innen und auch Kleinunternehmen und Handwerksbetriebe die finanziellen Hürden für den Erwerb noch zu hoch.
In Folge hat sich in Deutschland eine sehr heterogene Förderlandschaft für Lastenfahrräder entwickelt, die jedoch sehr gut in Anspruch genommen wird – das Berliner Förderkontingent beispielsweise war innerhalb eines Tages aufgebraucht.
In Thüringen fördern aktuell weder Kommunen noch Freistaat. So greift allein die Förderung der BAFAfür gewerbliche Schwerlastenfahrräder, die sich spezifisch an die Logistikbranche auf der letzten Meile wendet. Praktisch kein ›alltägliches‹ Lastenfahrrad erreicht das geforderte Transportmindestvolumen von 1m3.
Hintergrundinformationen und Quellen sind beim KV Weimar verfügbar.